Erläuterungen:
2Aufbau des Apothekenschrankes
Der Schrank muss aus einem Oberteil und einem Unterteil von jeweils 1 000 mm Höhe bestehen.
3Differenzen zur jeweils vorhandenen Deckenhöhe sind durch Füllstücke auszugleichen.
4Das Oberteil muss 250 mm tief sein und fünf Medikamentenborde enthalten.
5Es muss durch zwei Türen, Falttüren oder Rolltüren abschließbar sein.
6Die Medikamentenborde sollen den in Landapotheken-Einrichtungen bewährten, in der Aufteilung variablen Medikamenten-Borden entsprechen.
7Das Unterteil muss 600 mm tief sein.
8Es muss 14 Schubfächer enthalten, die einzeln abschließbar sind, ansonsten muss eine verschließbare Tür wie im Oberteil vorhanden sein.
9Das Unterteil muss eine ausziehbare Arbeitsplatte enthalten, auf der gegebenenfalls die Aufstellung über die geordnete Unterbringung der Ausstattung in den Schubfächern angebracht ist.
10Hier ist ebenfalls eine Information über die Erreichbarkeit des Funkärztlichen Beratungsdienstes Cuxhaven anzubringen (Telefon/Telefax/E-Mail).
11Diese Informationen können alternativ auch auf der Innenseite der Schranktüren angebracht sein.