Erläuterungen:
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3Aufbau des Apothekenschrankes
Der Schrank muss aus einem Oberteil und einem Unterteil von jeweils 1 000 mm Höhe bestehen.
4Differenzen zur jeweils vorhandenen Deckenhöhe sind durch Füllstücke auszugleichen.
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5Das Oberteil muss 250 mm tief sein und fünf Medikamentenborde enthalten.
6Es muss durch zwei Türen, Falttüren oder Rolltüren abschließbar sein.
7Die Medikamentenborde sollen den in Landapotheken-Einrichtungen bewährten, in der Aufteilung variablen Medikamenten-Borden entsprechen.
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8Das Unterteil muss 600 mm tief sein.
9Es muss 14 Schubfächer enthalten, die einzeln abschließbar sind, ansonsten muss eine verschließbare Tür wie im Oberteil vorhanden sein.
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10Das Unterteil muss eine ausziehbare Arbeitsplatte enthalten, auf der gegebenenfalls die Aufstellung über die geordnete Unterbringung der Ausstattung in den Schubfächern angebracht ist.
11Hier ist ebenfalls eine Information über die Erreichbarkeit des Funkärztlichen Beratungsdienstes Cuxhaven anzubringen (Telefon/Telefax/E-Mail).
12Diese Informationen können alternativ auch auf der Innenseite der Schranktüren angebracht sein.